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Markenanmeldung - Deutschland, Europa, International

Mit Konzept-fünf bei der Markenanmeldung auf der sicheren Seite

Um Ihre Waren und/oder Dienstleistungen gegen Nachahmungen zu schützen und von denen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen, bietet sich die nachweisbare Markenanmeldung an.
Wir organisieren den Prozess einer Markenanmeldung, erledigen für Sie das notwendige Procedere mit einem Markenanwalt und kümmern uns um die geforderten, professionellen Vorlagen für die Einreichung der Anmeldung.

Markenanmeldung direkt über unsere Werbeagentur!

Über unsere Werbeagentur können Sie Logos oder Marken entwickeln und gestalten lassen und auch Ihre Markenanmeldung professionell durchführen. Wir kümmern uns fach- und sachgerecht um den gesamten Prozess und als Werbeagentur um die geforderten, professionellen Vorlagen für die Einreichung. Wir geben Ihnen die Sicherheit, dass ein Markenanwalt kein Megaprojekt aus Ihrer Anmeldung macht!


Allgemeine Informationen zur Markenanmeldung

Wenn ein Name, Firmenname, Begriff, Logo, Bildzeichen und auch Kombinationen dieser möglichen Zeichenarten, mit denen Unternehmen ihre Waren und/oder Dienstleistungen bezeichnen, um ihre Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, gegen Nachahmungen geschützt werden soll, bietet sich die nachweisbare Markenanmeldung an. Eine Marke vermittelt Informationen über die Herkunft, mit der im Verkehr beispielsweise bestimmte Qualitätsvorstellungen verbunden werden. Die häufig benutzte Bezeichnung "Markenware" veranschaulicht die Bedeutung einer Marke für die Ware des Herstellers.

Eine eingetragene Marke ist gesetzlich geschützt. Benutzte aber nicht eingetragene Marken sind nur dann gesetzlich geschützt, wenn sie Verkehrsgeltung aufweisen. Das ist eine schwierige und selten erreichte Eigenschaft, weshalb der Eintragung der Marke der Vorzug gegeben werden sollte.

Es untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Markenschutz genießen. Der Markenschutz geht aber noch über identische Übereinstimmungen hinaus. Der Markenschutz ist nämlich auch gegenüber ähnlichen Marken bei identischen oder auch nur ähnlichen Waren/Dienstleistungen wirksam, wenn für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen zwischen den sich gegenüberstehenden Marken besteht. Im Markenverletzungsfall können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden und die Unterlassung der Verletzungshandlung verlangt werden.

Markenanmeldung nach Regionen

Deutschland

Marken können mit nationaler Wirkung z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden und gelten nach Eintragung in das amtliche Register für das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft im Anmeldungsverfahren, ob der Eintragung bestimmte absolute Schutzhindernisse entgegenstehen und ob die eingereichte Liste der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke gelten soll, zugelassen werden kann. Nach Veröffentlichung der Markeneintragung können innerhalb einer dreimonatigen Frist Dritte Widerspruch gegen die Anmeldung erheben. Das amtliche Prüfungs- und Eintragungsverfahren sowie ein eventuelles Widerspruchsverfahren kann mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein, weshalb es empfehlenswert ist, die Markenanmeldung mit fachkundiger Hilfe durchzuführen. Wir beispielsweise beauftragen mit der Durchführung von Markenanmeldungen unsere erfahrenen Patent- und Markenanwälte.


Europa

Neben einer deutschen Markenanmeldung kann auch eine Gemeinschaftsmarke in der EU eingetragen werden. Diese ist dann in der gesamten EU gültig und wird bei dem entsprechenden Amt für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern (HABM) gemäß den Bestimmungen der Gemeinschaftsmarkenverordnung eingetragen. Die Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber mit nur einer Anmeldung ein ausschließliches Recht in den zur Zeit 28 Mitgliedsstaaten und automatisch in allen neu hinzutretenden Mitgliedsstaaten.


International

Schließlich ist auch noch die Möglichkeit einer internationalen Markenanmeldung zu erwähnen, welche, ausgehend von einer deutschen Heimateintragung, über die EU hinausgehend mit nur einer Anmeldung einen Markenschutz in vielen Staaten verschaffen kann. Auch die EU kann zu den ausgewählten Ländern/Regionen gehören.

Schutzdauer

Alle Marken werden zunächst für eine Schutzdauer von 10 Jahren ab Markenanmeldung eingetragen und können beliebig oft für weitere 10 Jahre verlängert werden. Während die technischen Schutzrechte, nämlich Patente und Gebrauchsmuster, maximal nur 20 Jahre bzw. 10 Jahre gelten, sind Marken zeitlich unbegrenzt und stellen daher sehr wertvolle Schutzrechte dar.
Falls Markenschutz erworben wurde, ist es im geschäftlichen Verkehr üblich und zulässig, zusammen mit der Marke das Symbol ® als Hinweis auf eine registrierte Marke zu verwenden und entsprechend grafisch und konsequent darzustellen.

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