Nutzungsrecht

Nutzungsrecht und Urheberrecht

Das Nutzungsrecht ist das eingeräumte Recht zur Nutzung der Werke des Urhebers. In diesem Zusammenhang bedeutet die Übertragung des Nutzungsrechtes, dass der Grafikers oder die Werbeagentur die Nutzung an den Auftraggeber überträgt.

Im Gegensatz zu den Urheberrechten sind die Nutzungsrechte übertragbar. Urheberrechte bleiben immer beim Urheber. Somit ist es für ein Unternehmen wichtig, dass die Vergabe der Nutzungsrechte im Vertragswerk gesondert erwähnt und geregelt sein muss.

 


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