Über unsere Werbeagentur können Sie Logos oder Marken entwickeln und gestalten und auch Ihre Markenanmeldung professionell durchführen lassen. Wir kümmern uns fach- und sachgerecht um den gesamten Prozeß. Sollten Sie Interesse daran haben, rufen Sie uns unter 069/986477-0 an oder schreiben uns.
Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Markenanmeldung für Deutschland, Europa und International und schicken Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Wenn ein Name, Firmenname, Begriff, Logo, Bildzeichen und auch Kombinationen dieser möglichen Zeichenarten, mit denen Unternehmen ihre Waren und/oder Dienstleistungen bezeichnen, um ihre Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, gegen Nachahmungen geschützt werden soll, bietet sich die nachweisbare Markenanmeldung an. Eine Marke vermittelt Informationen über die Herkunft, mit der im Verkehr beispielsweise bestimmte Qualitätsvorstellungen verbunden werden. Die häufig benutzte Bezeichnung "Markenware" veranschaulicht die Bedeutung einer Marke für die Ware des Herstellers.
Eine eingetragene Marke ist gesetzlich geschützt. Benutzte aber nicht eingetragene Marken sind nur dann gesetzlich geschützt, wenn sie Verkehrsgeltung aufweisen. Das ist eine schwierige und selten erreichte Eigenschaft, weshalb der Eintragung der Marke der Vorzug gegeben werden sollte.
Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Markenschutz genießen. Der Markenschutz geht aber noch über identische Übereinstimmungen hinaus. Der Markenschutz ist nämlich auch gegenüber ähnlichen Marken bei identischen oder auch nur ähnlichen Waren/Dienstleistungen wirksam, wenn für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen zwischen den sich gegenüberstehenden Marken besteht. Im Markenverletzungsfall können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden und die Unterlassung der Verletzungshandlung verlangt werden.
Marken können mit nationaler Wirkung z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden und gelten nach Eintragung in das amtliche Register für das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft im Anmeldungsverfahren, ob der Eintragung bestimmte absolute Schutzhindernisse entgegenstehen und ob die eingereichte Liste der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke gelten soll, zugelassen werden kann. Nach Veröffentlichung der Markeneintragung können innerhalb einer dreimonatigen Frist Dritte Widerspruch gegen die Markenanmeldung erheben. Das amtliche Prüfungs- und Eintragungsverfahren sowie ein eventuelles Widerspruchsverfahren kann mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein, weshalb es empfehlenswert ist, die Markenanmeldung mit fachkundiger Hilfe durchzuführen. Wir beispielsweise beauftragen mit der Durchführung von Markenanmeldungen unsere erfahrenen Patent- und Markenanwälte.
Neben einer deutschen Markenanmeldung und gewünschtenfalls anderen nationalen Markenanmeldungen kann auch eine Gemeinschaftsmarke in Europa eingetragen werden. Diese ist dann in der gesamten europäischen Union gültig und wird bei dem Amt der europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern (HABM) gemäss den Bestimmungen der Gemeinschaftsmarkenverordnung eingetragen. Die Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber mit nur einer Anmeldung ein ausschließliches Recht in den zur Zeit 27 Mitgliedsstaaten und automatisch in allen neu hinzutretenden Mitgliedsstaaten.
Schließlich ist auch noch die Möglichkeit einer internationalen Markenanmeldung zu erwähnen, welche, ausgehend von einer deutschen Heimateintragung, über Europa hinausgehend mit nur einer Anmeldung einen Markenschutz in vielen Staaten verschaffen kann. Auch die Europäische Gemeinschaft kann zu den ausgewählten Ländern/Regionen gehören.
Alle Marken werden zunächst für eine Schutzdauer von 10 Jahren ab Markenanmeldung eingetragen und können beliebig oft für weitere 10 Jahre verlängert werden. Während die technischen Schutzrechte, nämlich Patente und Gebrauchsmuster, maximal nur 20 Jahre bzw. 10 Jahre gelten, sind Marken zeitlich unbegrenzt und stellen daher sehr wertvolle Schutzrechte dar.
Falls Markenschutz erworben wurde, ist es im geschäftlichen Verkehr üblich und zulässig, zusammen mit der Marke das Symbol ® als Hinweis auf eine registrierte Marke zu verwenden und entsprechend grafisch und konsequent darzustellen.